Forschung
Forschungsergebnisse VÖSN
Phosphorgehalt in Teichbau Materialen lt. ÖNORM L 1128
Schwimmteiche und Naturpools sind phosphorlimitierte Gewässer. Das bedeutet, je weniger Phosphor im System ist, desto weniger Algen werden wachsen. Dies wurde auch bei der seit 2013 gültigen ÖNORM L 1128 berücksichtigt.
Damals wurde jedoch nicht das Verhältnis von Gewicht zur Oberfläche beim Freisetzen von Phosphor berücksichtigt.
In der ÖNORM wird vorgeschrieben, dass je Kilogramm Material im Naturpool nicht mehr als 6 Gramm potentiell löslicher Phosphor enthalten sein darf. Diese Phosphorfreisetzung erfolgt jedoch größtenteils über die Oberfläche.
Eine im Naturpool eingebaute Blockstufe hat eine Oberfläche von ca. 0,4 m2 und ca. 150 kg. Wenn wir die Blockstufe auf Splitt 4/6 zerkleinern hat das Material der Blockstufe nun ca. 500 m2 Oberfläche. Da die Phosphorfreisetzung über die Oberfläche erfolgt, wird bei der ganzen Blockstufe viel weniger freigesetzt, als wenn das Material als kleinkörniger Splitt eingebaut wird.
Das bedeutet, das Materialien die im Teichbau als Schotter und Splitt untauglich sind, möglicherweise z.B. als Blockstufe keine negative Auswirkung auf den Teich haben.
Den Beweis dafür finden Sie in der beigefügten Untersuchung.